(Austria : Änderung des Standorts)
Überblick
Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006 Dienstleistungen für Luftfrachttransporte innerhalb der USA oder Kanadas, in die bzw. aus den USA oder von bzw. nach Kanada in Anspruch genommen haben, sind Ihre Rechte unter Umständen durch einen oder mehrere vorgeschlagene Vergleiche im Rahmen einer Sammelklage beeinträchtigt. Sie gehören zur Gruppe der Sammelkläger, wenn Sie Dienstleistungen für Luftfrachttransporte eines BELIEBIGEN Luftfrachttransportunternehmens innerhalb der USA oder Kanadas, in die bzw. aus den USA oder von bzw. nach Kanada in Anspruch genommen haben. Hierunter fallen auch Dienstleistungen, die über Spediteure erfolgt sind. Die Vergleiche in den USA und Kanada werden separat durchgeführt. Sie können Sammelkläger beider Vergleiche sein.
Mit den Vergleichen würden in den Vereinigten Staaten und Kanada anhängige Verfahren teilweise beigelegt. In den Klageschriften geben die Kläger an, es sei zwischen den Unternehmen Deutsche Lufthansa AG, Lufthansa Cargo AG, Swiss International Air Lines Ltd. („Lufthansa“) und zahlreichen weiteren Luftfrachttransportunternehmen zu Preisabsprachen für Luftfrachttransport-Dienstleistungen gekommen. Derartige Absprachen sind nach den Wettbewerbsgesetzen der USA und Kanadas unzulässig. Infolge dieses behaupteten rechtswidrigen Verhaltens bringen die Kläger vor, dass sie und andere Mitglieder der Sammelklägergruppe höhere Gebühren für Luftfrachtdienstleistungen bezahlt haben, als dies ohne das behauptete rechtswidrige Verhalten der Fall gewesen wäre. Mit der Zustimmung zu den Vergleichen erkennt Lufthansa kein widerrechtliches Verhalten an und würde bei Weiterverfolgung der Rechtsstreitigkeiten eine Reihe von Klageerwiderungen zu den Anschuldigungen der Kläger vorbringen. Lufthansa hat sich jedoch zur Teilnahme am Vergleichsverfahren bereit erklärt, um die Kosten, Belastungen und Risiken eines weitergehenden Rechtsstreits zu vermeiden und diese Streitigkeiten mit seinen geschätzten Kunden beizulegen.
Um die bezüglich der Luftfrachtdienstleistungen innerhalb der Vereinigten Staaten, in die bzw. aus den Vereinigten Staaten gegen Lufthansa gestellten Ansprüche zu erledigen, hat sich Lufthansa dazu bereit erklärt, für gültige Ansprüche seitens der Sammelkläger USD 85 Millionen zu zahlen und bei der Verfolgung der Ansprüche gegen die übrigen Beklagten, die nicht Teil des US-Vergleichs sind, zu kooperieren. Um die bezüglich der Luftfrachtdienstleistungen innerhalb Kanadas, von oder nach Kanada gegen Lufthansa gestellten Ansprüche zu erledigen, hat sich Lufthansa bereit erklärt, USD 5.338.000 in einen Canadian Fund (kanadischen Vergleichsfonds) einzuzahlen, der auf Verlangen der Anwälte der am kanadischen Vergleich beteiligten Klägergruppe zugunsten der kanadischen Sammelkläger treuhänderisch zu verwahren ist.
DIE OBIGEN ANGABEN STELLEN LEDIGLICH EINE ZUSAMMENFASSUNG DAR. Weitere Einzelheiten, darunter u. a., wer Mitglied der Sammelklägergruppe ist oder nicht, wie der Vergleichsfonds verteilt wird, wie im Rahmen des US-Vergleichs ein Anspruchsformular einzureichen ist, welche Optionen den Mitgliedern der Sammelklägergruppe zur Verfügung stehen, welche Handlungsfristen bestehen, an welchen Standorten die abschließenden Anhörungen über die Vergleichsgenehmigung stattfinden sowie andere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung.
WENDEN SIE SICH BITTE NICHT AN DIE GERICHTE
WICHTIGE AKTUALISIERUNG: Das Gericht hat den US-Vergleich endgültig genehmigt.
Die Frist für Ihren Selbstausschluss, Ihre Stellungnahme zu oder Einwanderhebung gegen die US- und kanadischen Vergleiche ist verstrichen.
Die Frist für das Einreichen der Anspruchsformulare ist verstrichen.
| Datum | Fallrelevante Fristen und Termine |
|---|---|
| 12. November 2008 | Frist für die Ausschlusserklärung (Datum des Poststempels) in Bezug auf die US-amerikanischen und kanadischen Vergleiche |
| 12. November 2008 | Frist für die Einwanderhebung im Rahmen der US-amerikanischen und kanadischen Vergleiche |
| 12. Dezember 2008, 11.30 Uhr |
Abschließende Anhörung über die Vergleichsgenehmigung im United States District Court, Eastern District of New York (Bezirksgericht der Vereinigten Staaten, Östlicher Bezirk von New York) |
| 28. Januar 2009, 10.00 Uhr |
Abschließende Anhörung über die Vergleichsgenehmigung im Ontario Superior Court of Justice (Obergericht der kanadischen Provinz Ontario) |
| 12. Februar 2009 | Frist für das Einreichen der Anspruchsformulare (Datum des Poststempels) |
| 27. Februar 2009, 10.00 Uhr |
Abschließende Anhörung über die Vergleichsgenehmigung im Supreme Court of British Columbia (Gerichtshof der kanadischen Provinz British Columbia) |
| 9.-10. März 2009, 9.00 Uhr |
Abschließende Anhörung über die Vergleichsgenehmigung im Québec Superior Court (Obergericht der kanadischen Provinz Québec) |
